ᐅ Copyright: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist Copyright?
  • EU Copyright Law
  • Dauer des Urheberrechtsschutzes
  • Copyright Zeichen / Symbol - Bedeutung
  • Copyright beantragen / anmelden
  • FAQ zum Thema Copyright: Häufige Fragen und Antworten

ᐅ Copyright: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Copyright (© Pavel-Ignatov - Fotolia.com)

Der Begriff Copyright kann sich heutzutage zum Einen allgemein auf das Urheberrecht beziehen, zum Anderen konkret auf das Copyright Law der Vereinigten Staaten, welches dem deutschen Urheberrecht zwar ähnlich ist, aber auch einige Unterschiede aufweist. Das Urheberrecht der Europäischen Union wird im Englischen ebenfalls als „Copyright Law (of the European Union)“ bezeichnet. Das Zeichen © markiert das Urheber- oder Nutzungsrecht einer bestimmten Person, ist aber rechtlich nur von begrenzter Bedeutung.

Copyright schützt das geistige Eigentum und gewährt dem Inhaber eines Werkes die exklusiven Verwertungsrechte. Dies umfasst verschiedene Arten kreativer Schöpfungen, wie Tonträger, Literatur, Marken, und andere kulturelle und künstlerische Werke. Ziel ist es, die Schaffung neuer Inhalte zu fördern und den Schutz vor unbefugter Verletzung dieser Rechte sicherzustellen. Durch klare Nutzungsregelungen ermöglicht das Copyright den Rechteinhabern, ihre Werke zu schützen und deren Nutzung kontrolliert freizugeben.

Was ist Copyright?

„Copyright“ ist im Deutschen begrifflich auf das Copyright-Law der Vereinigten Staaten zurückzuführen, das heißt auf das amerikanische Recht zum Schutz geistigen Eigentums. Wörtlich übersetzt bedeutet copyright „Kopierrecht“ (von engl. copy: „kopieren“ und engl. right: „Recht“), was bereits auf die Betonung des wirtschaftlichen Aspekts der Verwertung im amerikanischen Recht hinweist, während etwa im deutschen Urheberrecht die Person des Urhebers als Schöpfer beziehungsweise Produzent eines Werks im Zentrum des rechtlichen Schutzes steht.

Copyright schützt daher die zur Verwertung eines Werks Berechtigten (zum Beispiel Verlage) und macht nach außen sichtbar, dass fremde Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers verwertet werden.

Copyright - Wichtige Tipps im Überblick

  • Copyrightvermerk: Verwenden Sie das Symbol © zusammen mit dem Namen und dem Jahr des Werks, um Urheberschaft anzuzeigen.
  • Urheberrechtsschutz: In Deutschland automatisch ohne Anmeldung; das Werk muss eine kreative Schöpfung darstellen.
  • Nutzungsrecht: Für die Nutzung fremder Werke ist eine Erlaubnis des Rechteinhabers notwendig, besonders für kommerzielle Zwecke.
  • Zitatrecht: Zitate sind erlaubt, müssen aber dem Zweck angemessen und korrekt angegeben sein.
  • Beweislast: Das Copyright-Symbol kann bei Streitigkeiten die Beweislast zugunsten des Urhebers stärken (§ 10 UrhG).
  • Online-Verwendung: Achten Sie bei Social Media und im Internet darauf, fremde Inhalte nicht ohne Zustimmung zu nutzen.
  • Urheberangabe: Nennen Sie bei fremden Inhalten immer den Urheber und gegebenenfalls die Quelle, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  • Schöpfungshöhe: Nur Werke mit einer gewissen Originalität und Kreativität genießen Urheberschutz.
  • Unterlassung und Schadensersatz: Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber rechtliche Schritte wie Abmahnungen einleiten.
  • Copyright-Verzicht: Im angloamerikanischen Raum möglich, in Deutschland jedoch nicht vollständig erlaubt.

EU Copyright Law

Das Urheberrecht der EU (engl. EU copyright law) steht in einem engen Zusammenhang mit der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Es beruht historisch im Wesentlichen auf einer Vielzahl von Richtlinien zu einzelnen Aspekten des Urheberrechts, darunter etwa:

  • Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft;
  • Richtlinie 2001/84/EG zur Regelung des Folgerechts des Urhebers des Originals eines Kunstwerks;
  • Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Gleichwertigkeit der Urheberrechte in den Unionsmitgliedstaaten (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum);
  • Richtlinie 2006/116/EG zur Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte (das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte setzte diese Richtlinie in Deutschland in nationales Recht um).

Die 2019 im Zuge der EU-Urheberrechtsreform verabschiedete Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (Urheberrechtsrichtlinie) der Europäischen Union trägt im Englischen den Titel „Directive on Copyright in the Digital Single Market“. Daneben wurde die Richtlinie (EU) 2019/789 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen verabschiedet.

Besonders in die Kritik gerieten Artikel 11 und Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie, da Letzterer mit großer Wahrscheinlichkeit in der Praxis die Verwendung von Upload-Filtern notwendig machen wird und Ersterer ausdrücklich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger normiert, um diese vor dem massenhaften Zugriff von Suchmaschinen für deren eigene Wertschöpfung zu schützen.

Dauer des Urheberrechtsschutzes

In Deutschland und der EU dauert der Urheberrechtsschutz in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG, Richtlinie 2006/116/EG). Diese Schutzfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Urheber verstirbt. Für anonyme oder pseudonyme Werke gilt die Schutzfrist von 70 Jahren ab Veröffentlichung, sofern der Urheber nicht innerhalb dieser Zeit bekannt wird. Nach Ablauf der Schutzfrist wird das Werk gemeinfrei und kann ohne Einschränkungen genutzt werden. In den USA variiert die Schutzfrist je nach Veröffentlichungsdatum und Urheberstatus, beträgt aber oft ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder bis zu 120 Jahre für anonyme Werke oder Werke von Unternehmen.

Copyright Zeichen / Symbol - Bedeutung

Das ursprünglich aus den USA stammende Copyright-Zeichen © (U+00A9) wird verwendet, um ein bestehendes Urheberrecht beziehungsweise einen bestehenden Schutz zu kennzeichnen. Während es in den USA früher zwingend auf den Exemplaren bestimmter Werkarten angebracht werden musste, damit diese rechtlich geschützt waren, hat seine Bedeutung durch völkerrechtliche Verträge wie die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) erheblich abgenommen. Obwohl das Welturheberrechtsabkommen (WUA) das Copyright-Symbol ausdrücklich erwähnt und ihm eine Bedeutung im Zusammenhang mit der inländischen Veröffentlichung von erstmals im Ausland veröffentlichen Werken eines ausländischen Staatsangehörigen beimisst und hierfür die Verwendung von © und dem Namen des Rechteinhabers vorsieht, erfreut sich die RBÜ eines größeren Erfolgs. Da die RBÜ ausländische Rechteinhaber von inländischen Förmlichkeiten befreit, kommt auch dem Copyright-Zeichen eine geringere Bedeutung zu.

Die Verwendung des Copyright-Zeichens ist jedoch weiterhin weit verbreitet und ist nicht nur rein deklaratorischer Natur, sondern ihr kommt durchaus rechtliche Relevanz zu. In den USA kommt dem Copyright-Zeichen (oder alternativ des Wortes „Copyright“ oder „Copr.“) weiterhin prozessuale Bedeutung zu, da es die Verteidigungsmöglichkeiten im Rechtsstreit schmälert.

Beispiel: A verstößt gegen das Copyright des Verlags V, der das Buch des B rechtmäßig veröffentlicht hat und der das Copyright inne hat, was durch den Hinweis „© 2019 V“ ausgewiesen wird. V erhebt eine Klage auf Schadensersatz gegen A, dem ein Exemplar des Werks mit dem Copyright-Hinweis vorlag. Dem Vortrag des A, ihn treffe keine Schuld, da er unwissentlich gegen das Copyright verstoßen habe, mit dem Ziel, die Höhe des Schadensersatzes zu reduzieren, wird im Prozess nun keine Relevanz mehr beigemessen.

Nach deutschem Urheberrecht kommt dem Copyright-Symbol keine ausdrückliche eigene rechtliche Bedeutung zu. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) kommt der Urheber eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werks automatisch in den Genuss des urheberrechtlichen Schutzes, der gerade nicht von der formalen Anbringung des Copyright-Zeichens abhängt (vgl. §§ 1, 11 UrhG). Der Urheber ist dabei als Schöpfer des Werks definiert (vgl. § 7 UrhG). Allerdings kann dem Symbol im Rahmen der Urheberschaftsvermutung des § 10 UrhG dennoch eine rechtliche Bedeutung zukommen, da ein Hinweis auf den Urheber auf dem Werk oder seinen Vervielfältigungsstücken zu einer Beweislastumkehr zugunsten des genannten Urhebers führt.

Beispiel: Max Mustermann (M) ist Schriftsteller und veröffentlicht ein Buch, in dessen Exemplaren der Hinweis „© Max Mustermann“ steht. A kopiert von M angefertigte Darstellungen und Textpassagen aus dem Buch und gibt sie als seine eigenen aus. M muss später im Gerichtsverfahren aufgrund des Hinweises und der Vermutung des § 10 Absatz 1 UrhG nicht beweisen, dass er Rechteinhaber und somit anspruchsberechtigt ist. Vielmehr obliegt es dem A, den Gegenbeweis zu erbringen, dass M nicht der Urheber ist.

§ 10 Absatz 3 UrhG sieht einen ähnlichen Mechanismus für Dritte vor, denen das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

In den üblichen Textverarbeitungsprogrammen gibt es die folgenden Tastenkombinationen, um das Copyright-Symbol zu erzeugen („+“ meint „und“ im Sinne von gleichzeitiger Betätigung der Tasten):

  • Bei aktivierter Autokorrektur: (c)
  • Windows: Alt + 184 oder Alt + 0169 (über Ziffernblock, Alt-Taste gedrückt halten)
  • MS Word: Alt Gr + C oder A, 9, Alt + C (Unicode)
  • OSX: Wahltaste (alt/) + G oder Wahltaste + C
  • Linux: Alt Gr + Shift + C

Copyright beantragen / anmelden

Eine Anmeldung oder Beantragung von Copyright ist grundsätzlich nicht notwendig, da nach deutschem Recht der Urheber automatisch geschützt wird. Auch in den USA ist seit 1989 eine Eintragung in das Copyright-Register nicht mehr notwendig.

JuraForum.de-Tipp: Obwohl das Copyright nicht angemeldet oder beantragt werden muss, empfiehlt es sich aufgrund der weiten Verbreitung des Copyright-Zeichens dennoch, dieses in Kombination mit dem Namen und dem Jahr der Entstehung des Werks zu verwenden. Dadurch kommt der Rechteinhaber nicht nur in den Genuss der Urhebervermutung des § 10 UrhG, sondern das Zeichen kann auch abschreckend auf Dritte wirken, insbesondere wenn es mit einem Hinweis auf die rechtlichen Folgen einer unrechtmäßigen Verwendung kombiniert wird.

FAQ zum Thema Copyright: Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen dem amerikanischen „Copyright“ und dem deutschen „Urheberrecht“?

Im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht, das den Urheber als Schöpfer des Werkes schützt und ihm eine besondere Stellung zuschreibt, stellt das amerikanische „Copyright“ vor allem den wirtschaftlichen Verwertungsaspekt in den Vordergrund. Während in Deutschland der Urheber als Person geschützt ist, ist das „Copyright“ in den USA darauf ausgelegt, Nutzungsrechte und die wirtschaftliche Verwertung eines Werkes zu sichern.

Welche Rolle spielt der Copyrightvermerk (©) im Urheberrecht?

Der Copyrightvermerk ist heute überwiegend deklaratorisch, d.h., er zeigt nach außen an, dass das Werk geschützt ist. Er hat jedoch rechtlich begrenzte Bedeutung, da nach deutschem Recht der Urheber automatisch Schutz genießt. In den USA kann das Symbol © jedoch die prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten eines Urhebers verbessern.

Müssen Fotografen ihre Werke mit einem Copyright-Symbol versehen, um Schutz zu erlangen?

Fotografen müssen ihre Werke nicht mit einem Copyright-Symbol versehen, um in Deutschland Schutz zu erlangen, da der Urheberschutz automatisch greift. Das Copyright-Symbol kann jedoch zur Abschreckung von potenziellen Rechtsverletzern beitragen und die Urheberschaft durch die Vermutung des § 10 UrhG stärken.

Wie kann ich mein Copyright nachweisen, falls jemand mein Werk ohne Genehmigung nutzt?

Ein Nachweis der Urheberschaft kann durch das Datum der Schöpfung des Werkes oder durch das Copyright-Symbol in Kombination mit dem Namen und Entstehungsjahr des Werkes erbracht werden. Für eine gerichtliche Auseinandersetzung empfiehlt es sich, Datierungen und Originaldateien des Werkes gesichert aufzubewahren.

Welche Nutzungsarten sind vom Copyright umfasst, und wann muss ich Nutzungsrechte einholen?

Das Copyright umfasst Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs- und Aufführungsrechte eines Werkes. Vor der Nutzung von Werken in diesen Bereichen müssen Lizenzen eingeholt werden, sofern keine Schranken des Urheberrechts greifen, wie das Zitatrecht oder eine freie Nutzung für Bildungszwecke.

Welche Voraussetzungen müssen Werke erfüllen, um urheberrechtlich geschützt zu sein?

Werke müssen eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreichen, also eine eigene kreative Leistung darstellen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Dies gilt für Texte, Bilder, Musik und andere künstlerische oder wissenschaftliche Schöpfungen, die eine Individualität aufweisen.

Wie kann ich vorgehen, wenn ein Unternehmen mein Werk ohne Genehmigung verwendet?

In diesem Fall kann der Urheber eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz geltend machen. Ein rechtliches Vorgehen ist ratsam, um die Ansprüche durchzusetzen, ggf. mit einer Abmahnung, die eine Aufforderung zur Unterlassung und ein Anerkenntnis der Urheberschaft beinhaltet.

Welche Angaben sind bei der Nutzung fremder Inhalte besonders wichtig?

Besonders wichtig ist die Angabe des Urhebers und des Veröffentlichungsjahres. Bei Musik- oder Bildnutzungen wird oft der Name des Künstlers und des Fotografen genannt, während bei Texten häufig der Autor und die Quelle oder Lizenz zu vermerken sind.

Gilt das Copyright für Beiträge auf Social Media, und wie ist die rechtliche Situation dort?

Ja, Werke auf Social Media unterliegen ebenfalls dem Copyright. Die Nutzung durch Dritte ohne Genehmigung ist auch hier nicht gestattet. Urheber haben die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen, wenn fremde Beiträge oder Bilder unberechtigt geteilt oder anderweitig genutzt werden.

Kann auf das Copyright freiwillig verzichtet werden, und welche Rolle spielt dies im angloamerikanischen Raum?

Im angloamerikanischen Raum können Urheber auf bestimmte Rechte verzichten, z. B. durch das „Public Domain Dedication“. In Deutschland ist ein vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht jedoch rechtlich nicht vorgesehen; es können lediglich einzelne Nutzungsrechte übertragen oder bestimmte Rechte zur Nutzung eingeräumt werden.


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Author: Ouida Strosin DO

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